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Angst und Schmerzen im Hundesalon: Kein Schmerzensgeld für 'Bello'
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen Infos


Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena)

Jena, 12. März 2012. Hunden, wie auch allen anderen Tieren, steht kein Schmerzensgeld zu. Auf diese tierisch rechtliche Tatsache weißt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena hin. Ein Hund, der z. B. Ängste bei der Fellpflege im Hundesalon erleiden oder Schmerzen beim Krallenschneiden ertragen muss, hat keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, Herrchen natürlich auch nicht. So entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem sehr illustren Prozess (Urteil v. 18.08.2011 - IV R 5/09). Im deutschen Zivilrecht ist das Leiden von Tieren nicht vorgesehen und diesem auch wesensfremd, so steht es in den Entscheidungsgründen.

Der oben genannte Fall beginnt zunächst mit einer Schadenersatzforderung eines Hundesalon-Betreibers. Der Neufundländer eines Hundehalters nutzte die Wartezeit im Salon, um dort fünf nagelneue Hundedecken auf hundübliche Weise als sein Revier zu markieren. Der Salonbetreiber klagte auf Schadenersatz, der Hundehalter hielt allerdings ein erhebliches Mitverschulden des Hundesalon-Besitzers entgegen. Ob den Neufundländer nun ein schlechtes Gewissen plagte, oder er sich von den verbalen Attacken des Salonbetreibers beleidigt fühlte, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Sein Herrchen aber klagte nun gegen den Salonbesitzer und wollte Schmerzensgeldansprüche seines Hundes geltend machen.

Dass sich der Salonbetreiber durch das Auslegen der fabrikneuen Hundedecken mitschuldig gemacht hat, sah das Gericht als gegeben. Deshalb kürzten die Richter seine Forderung um ein Viertel. Die Widerklage in Sachen Schmerzensgeld für den Hund dagegen wurde abgewiesen. Nicht ganz schlüssig erscheinen mag dem geneigten Leser, welche Art von Schmerzen der Hund beim "markieren" erlitten haben möchte.
PWB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer ist Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena).
Die Kanzlei ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.

PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 13 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08

http://www.pwb-law.com

Pressekontakt:
ERJ Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@jeske-pr.de
0361 7892609
http://www.jeske-pr.de

(Weitere interessante Hunde News & Hunde Infos & Hunde Tipps gibt es auch hier zum Nachschlagen und Lesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


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Jena, 12. März 2012. Hunden, wie auch allen anderen Tieren, steht kein Schmerzensgeld zu. Auf diese tierisch rechtliche Tatsache weißt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena hin. Ein Hund, der z. B. Ängste bei der Fellpflege im Hundesalon erleiden oder Schmerzen beim Krallenschneiden ertragen muss, hat keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, Herrchen natürlich auch nicht. So entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem sehr illustren Prozess (Urteil v. 18.08.2011 - IV R 5/09). Im deutschen Zivilrecht ist das Leiden von Tieren nicht vorgesehen und diesem auch wesensfremd, so steht es in den Entscheidungsgründen.

Der oben genannte Fall beginnt zunächst mit einer Schadenersatzforderung eines Hundesalon-Betreibers. Der Neufundländer eines Hundehalters nutzte die Wartezeit im Salon, um dort fünf nagelneue Hundedecken auf hundübliche Weise als sein Revier zu markieren. Der Salonbetreiber klagte auf Schadenersatz, der Hundehalter hielt allerdings ein erhebliches Mitverschulden des Hundesalon-Besitzers entgegen. Ob den Neufundländer nun ein schlechtes Gewissen plagte, oder er sich von den verbalen Attacken des Salonbetreibers beleidigt fühlte, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Sein Herrchen aber klagte nun gegen den Salonbesitzer und wollte Schmerzensgeldansprüche seines Hundes geltend machen.

Dass sich der Salonbetreiber durch das Auslegen der fabrikneuen Hundedecken mitschuldig gemacht hat, sah das Gericht als gegeben. Deshalb kürzten die Richter seine Forderung um ein Viertel. Die Widerklage in Sachen Schmerzensgeld für den Hund dagegen wurde abgewiesen. Nicht ganz schlüssig erscheinen mag dem geneigten Leser, welche Art von Schmerzen der Hund beim "markieren" erlitten haben möchte.
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