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Verbraucherzentrale Thüringen will trotz schlechter Beratungsleistungen mehr Geld vom Staat!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


OpenPr.de: Im Freistaat Thüringen gibt es 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Elf davon sind wegen fehlender finanzieller Mittel von der Schließung bedroht.

Zumindest was die Beratung geschädigter Kapitalanleger betreffe, wäre dies kein Schaden, meint Philipp Wolfgang Beyer, Vorstand des Thüringer Landesverbandes der Partei DIE FREIHEIT.

Die Thüringer Verbraucherzentrale hat mehr Geld vom Freistaat gefordert; eine Aufstockung der Haushalte 2013 und 2014 um je 100.000 Euro sei notwendig, andernfalls müssten elf Beratungsstellen geschlossen werden.

Zumindest, soweit es die Beratung geschädigter Kapitalanleger betrifft, hält Rechtsanwalt Beyer die Beratungsqualität der Thüringer Verbraucherzentralen aus eigener Erfahrung für mangelhaft.

Um diese Beratungspraxis, die die Verbraucherzentrale mit „immer gut beraten“ und „unabhängig“ bewirbt, scheint es in Thüringen nämlich dem Anschein nach teilweise sehr schlecht zu stehen, meint Beyer. Worum geht’s?

Mit nichts ist man freigiebiger als mit Ratschlägen und mit nichts sollte man zurückhaltender sein (La Rochefoucauld, Reflexionen)

In letzter Zeit konnte beobachtet werden, dass die Thüringer Verbraucherzentrale die offenbar lukrativen Beratungsfelder des Grauen Kapitalmarkts und anderen Kapitalanlagefällen ausgeweitet hatten. So beriet sie auch geschädigte Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH.

Zahlreiche Beschwerden veranlassten den Deutschen Verbraucherschutzring e. V. in Erfurt, deren Vorstand Beyer seinerzeit war. die Rechtsberatungen der Thüringer Verbraucherzentrale zu überprüfen. In einem konkreten Fall konnte festgestellt werden, dass ein Berater der Verbraucherzentrale dabei unqualifiziert beraten hatte und stattdessen Wettbewerber herabwürdigte.

Nach der Auswertung der Beratungsprotokolle kam der Deutsche Verbraucherschutzring zu dem Urteil „nicht empfehlenswert“. Da sich die Thüringer Verbraucherzentrale das nicht gefallen lassen wollte, kam es Ende 2011 zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Erfurt (Az: 10 O 474/11).

Das Gericht stellte aber fest, dass der entsprechende Berater der Thüringer Verbraucherzentrale tatsächlich mangelhaft qualifiziert ist und dementsprechend berät. In diesem Fall rund um den Phoenix-Geldanlageskandal verloren die Anleger durch den Rat eines Mitarbeiters der Thüringer Verbraucherzentrale noch mehr Geld.

Und so spielte sich der Fall ab:

Seit 2006 warteten etwa 30.000 geschädigte Anleger der Phoenix GmbH Kapitaldienst auf ihre Entschädigungen von der Entschädigungseinrichtung Deutscher Wertpapierhandelsunternehmen/Berlin (EdW). Etwa 3.500 geschädigte Thüringer/innen wurden in der Niederlassung Suhl von einem Verbraucherzentralenberater beraten.

Und durch diese Beratungen des Herrn Müller (Name von der Redaktion geändert) hätte die Verbraucherzentrale genau das bewirkt, was sie eigentlich hätte verhindern sollen, meint Beyer: “Die Beratung durch den Mitarbeiter in der Niederlassung Suhl hat bewirkt, dass geschädigte Anleger ihre Ansprüche nicht erfolgreich gegen die EdW durchsetzen konnten. So wurden diese Anleger um insgesamt rechneriche128 Millionen Euro gebracht.“

Vorsichtige Expertenschätzungen sprechen von einem zusätzlichen Zinsschaden von circa 25 Millionen Euro. Der finanzielle Schaden von Anlegern, die ihren erlittenen Schaden schon vor fünf Jahren gegenüber der Phoenix GmbH geltend gemacht haben, wird schließlich mit rund 4 % jährlich verzinst. Wer also auf den Rat des Beraters Müller aus Suhl gehört hat („Gerichtliches Vorgehen habe keinen Sinn“), dem entgehen auch die Zinsen.

Auch die Praxis, Kooperationsanwälte der Verbraucherzentralen mit finanziell ausgesprochen lukrativen Mandaten zu versorgen, hält Beyer für zweifelhaft. Vor allem deshalb, weil die Verbraucherzentralen seiner Auffassung nach gerade dieses Verhalten bei ihrer privaten Konkurrenz kritisieren.

Beyer: „Die Privaten dürfen das natürlich. Die staatlich geförderten Verbraucherzentralen dürfen das allerdings nicht. Dieses Zuschustern von Beratungsmandaten bewegt sich nämlich m. E. hart an der Grenze zur strafbaren Veruntreuung. Seit 2010 stockte das Land Thüringen die Mittel für die Verbraucherzentrale auf jährlich 1,1 Millionen auf. Inzwischen hat selbst die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert (SPD) die Forderung nach mehr Geld zurückgewiesen.

Philipp Wolfgang Beyer: „Grundsätzlich halte ich es natürlich für richtig, die Thüringer Verbraucherzentralen mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Allerdings setzt das natürlich eine grundlegende Reform der Beratungspraxis der Thüringer Beratungsstellen und einen Austausch offenkundig unfähiger Mitarbeiter voraus. Und vor allem: Öffentliche Gelder dürfen natürlich nicht dazu missbraucht werden, um Anwälte mit Mandaten zu versorgen“.

Landesverband Thüringen DIE FREIHEIT
Philipp Wolfgang Beyer
Vorsitzender des Landesverbands
Geschäftsstelle
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon: 03641 876 11251
Fax: 03641 876 1157
www.thueringen.diefreiheit.org

DIE FREIHEIT ist eine Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und direkte Demokratie. Die Partei setzt sich u. a. dafür ein, dass Deutsche und Zugewanderte friedlich und erfolgreich zusammenleben können. Ziel ist die Gesellschaft freier, aufgeklärter und selbstbestimmter Bürger. Diese Ideale sind die Grundlage der politischen Forderungen und Ziele.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/678581/Verbraucherzentrale-Thueringen-will-trotz-schlechter-Beratungsleistungen-mehr-Geld-vom-Staat.html

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Zumindest was die Beratung geschädigter Kapitalanleger betreffe, wäre dies kein Schaden, meint Philipp Wolfgang Beyer, Vorstand des Thüringer Landesverbandes der Partei DIE FREIHEIT.

Die Thüringer Verbraucherzentrale hat mehr Geld vom Freistaat gefordert; eine Aufstockung der Haushalte 2013 und 2014 um je 100.000 Euro sei notwendig, andernfalls müssten elf Beratungsstellen geschlossen werden.

Zumindest, soweit es die Beratung geschädigter Kapitalanleger betrifft, hält Rechtsanwalt Beyer die Beratungsqualität der Thüringer Verbraucherzentralen aus eigener Erfahrung für mangelhaft.

Um diese Beratungspraxis, die die Verbraucherzentrale mit „immer gut beraten“ und „unabhängig“ bewirbt, scheint es in Thüringen nämlich dem Anschein nach teilweise sehr schlecht zu stehen, meint Beyer. Worum geht’s?

Mit nichts ist man freigiebiger als mit Ratschlägen und mit nichts sollte man zurückhaltender sein (La Rochefoucauld, Reflexionen)

In letzter Zeit konnte beobachtet werden, dass die Thüringer Verbraucherzentrale die offenbar lukrativen Beratungsfelder des Grauen Kapitalmarkts und anderen Kapitalanlagefällen ausgeweitet hatten. So beriet sie auch geschädigte Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH.

Zahlreiche Beschwerden veranlassten den Deutschen Verbraucherschutzring e. V. in Erfurt, deren Vorstand Beyer seinerzeit war. die Rechtsberatungen der Thüringer Verbraucherzentrale zu überprüfen. In einem konkreten Fall konnte festgestellt werden, dass ein Berater der Verbraucherzentrale dabei unqualifiziert beraten hatte und stattdessen Wettbewerber herabwürdigte.

Nach der Auswertung der Beratungsprotokolle kam der Deutsche Verbraucherschutzring zu dem Urteil „nicht empfehlenswert“. Da sich die Thüringer Verbraucherzentrale das nicht gefallen lassen wollte, kam es Ende 2011 zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Erfurt (Az: 10 O 474/11).

Das Gericht stellte aber fest, dass der entsprechende Berater der Thüringer Verbraucherzentrale tatsächlich mangelhaft qualifiziert ist und dementsprechend berät. In diesem Fall rund um den Phoenix-Geldanlageskandal verloren die Anleger durch den Rat eines Mitarbeiters der Thüringer Verbraucherzentrale noch mehr Geld.

Und so spielte sich der Fall ab:

Seit 2006 warteten etwa 30.000 geschädigte Anleger der Phoenix GmbH Kapitaldienst auf ihre Entschädigungen von der Entschädigungseinrichtung Deutscher Wertpapierhandelsunternehmen/Berlin (EdW). Etwa 3.500 geschädigte Thüringer/innen wurden in der Niederlassung Suhl von einem Verbraucherzentralenberater beraten.

Und durch diese Beratungen des Herrn Müller (Name von der Redaktion geändert) hätte die Verbraucherzentrale genau das bewirkt, was sie eigentlich hätte verhindern sollen, meint Beyer: “Die Beratung durch den Mitarbeiter in der Niederlassung Suhl hat bewirkt, dass geschädigte Anleger ihre Ansprüche nicht erfolgreich gegen die EdW durchsetzen konnten. So wurden diese Anleger um insgesamt rechneriche128 Millionen Euro gebracht.“

Vorsichtige Expertenschätzungen sprechen von einem zusätzlichen Zinsschaden von circa 25 Millionen Euro. Der finanzielle Schaden von Anlegern, die ihren erlittenen Schaden schon vor fünf Jahren gegenüber der Phoenix GmbH geltend gemacht haben, wird schließlich mit rund 4 % jährlich verzinst. Wer also auf den Rat des Beraters Müller aus Suhl gehört hat („Gerichtliches Vorgehen habe keinen Sinn“), dem entgehen auch die Zinsen.

Auch die Praxis, Kooperationsanwälte der Verbraucherzentralen mit finanziell ausgesprochen lukrativen Mandaten zu versorgen, hält Beyer für zweifelhaft. Vor allem deshalb, weil die Verbraucherzentralen seiner Auffassung nach gerade dieses Verhalten bei ihrer privaten Konkurrenz kritisieren.

Beyer: „Die Privaten dürfen das natürlich. Die staatlich geförderten Verbraucherzentralen dürfen das allerdings nicht. Dieses Zuschustern von Beratungsmandaten bewegt sich nämlich m. E. hart an der Grenze zur strafbaren Veruntreuung. Seit 2010 stockte das Land Thüringen die Mittel für die Verbraucherzentrale auf jährlich 1,1 Millionen auf. Inzwischen hat selbst die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert (SPD) die Forderung nach mehr Geld zurückgewiesen.

Philipp Wolfgang Beyer: „Grundsätzlich halte ich es natürlich für richtig, die Thüringer Verbraucherzentralen mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Allerdings setzt das natürlich eine grundlegende Reform der Beratungspraxis der Thüringer Beratungsstellen und einen Austausch offenkundig unfähiger Mitarbeiter voraus. Und vor allem: Öffentliche Gelder dürfen natürlich nicht dazu missbraucht werden, um Anwälte mit Mandaten zu versorgen“.

Landesverband Thüringen DIE FREIHEIT
Philipp Wolfgang Beyer
Vorsitzender des Landesverbands
Geschäftsstelle
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon: 03641 876 11251
Fax: 03641 876 1157
www.thueringen.diefreiheit.org

DIE FREIHEIT ist eine Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und direkte Demokratie. Die Partei setzt sich u. a. dafür ein, dass Deutsche und Zugewanderte friedlich und erfolgreich zusammenleben können. Ziel ist die Gesellschaft freier, aufgeklärter und selbstbestimmter Bürger. Diese Ideale sind die Grundlage der politischen Forderungen und Ziele.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/678581/Verbraucherzentrale-Thueringen-will-trotz-schlechter-Beratungsleistungen-mehr-Geld-vom-Staat.html

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