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Ostthüringer Zeitung zu Webfehlern beim Mindestlohn: Die Beibehaltung der Tarifautonomie wäre deshalb der bessere Weg zu einem mehrheitlich geforderten Mindestlohn gewesen!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Thüringen News


Gera (ots) - Da haben die Kritiker offenbar recht behalten: Mit dem gesetzlich verordneten Mindestlohn, der seit 2015 in Deutschland gilt, ist ein bürokratischer Irrsinn entstanden.

Selbst der Linkspartei in Thüringen, die mit glühendem Eifer den Mindestlohn verficht, ist aufgefallen, dass doppelte Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die sich im Gestrüpp aus Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz verheddert haben, nicht sinnvoll ist.

Die Sache mit dem Mindestlohn ist ohnehin vom Grundsatz her schlecht gewebt.

Löhne und Gehälter sind Angelegenheit der Tarifparteien, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Damit war Deutschland tarifpolitisch immer gut unterwegs, denn die Handelnden auf beiden Seiten der Verhandlungstische wissen, wie es um ihre jeweilige Branche bestellt ist.

Was beispielsweise für die produzierende Automobilwirtschaft gar kein Thema ist, kann im ertragsarmen Handwerk eine Katastrophe sein.

Aber nein, der Staat in Form der Großen Koalition musste ja mit dem Aufsitztraktor alles auf einmal niedermähen.

Dabei wurde auch ein Problem abgesäbelt, das alsbald wieder kräftig sprießen wird: Der Abstand im Gehalt zwischen meist ungelernten Mindestlöhnern und gelernten Fachkräften ist an etlichen Stellen zu gering.

Die Beibehaltung der Tarifautonomie wäre deshalb der bessere Weg zu einem mehrheitlich geforderten Mindestlohn gewesen.

Jörg Riebartsch kommentiert

Pressekontakt:

Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/2988296/ostthueringer-zeitung-joerg-riebartsch-kommentiert-webfehler-beim-mindestlohn, Autor siehe obiger Artikel.

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Gera (ots) - Da haben die Kritiker offenbar recht behalten: Mit dem gesetzlich verordneten Mindestlohn, der seit 2015 in Deutschland gilt, ist ein bürokratischer Irrsinn entstanden.

Selbst der Linkspartei in Thüringen, die mit glühendem Eifer den Mindestlohn verficht, ist aufgefallen, dass doppelte Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die sich im Gestrüpp aus Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz verheddert haben, nicht sinnvoll ist.

Die Sache mit dem Mindestlohn ist ohnehin vom Grundsatz her schlecht gewebt.

Löhne und Gehälter sind Angelegenheit der Tarifparteien, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Damit war Deutschland tarifpolitisch immer gut unterwegs, denn die Handelnden auf beiden Seiten der Verhandlungstische wissen, wie es um ihre jeweilige Branche bestellt ist.

Was beispielsweise für die produzierende Automobilwirtschaft gar kein Thema ist, kann im ertragsarmen Handwerk eine Katastrophe sein.

Aber nein, der Staat in Form der Großen Koalition musste ja mit dem Aufsitztraktor alles auf einmal niedermähen.

Dabei wurde auch ein Problem abgesäbelt, das alsbald wieder kräftig sprießen wird: Der Abstand im Gehalt zwischen meist ungelernten Mindestlöhnern und gelernten Fachkräften ist an etlichen Stellen zu gering.

Die Beibehaltung der Tarifautonomie wäre deshalb der bessere Weg zu einem mehrheitlich geforderten Mindestlohn gewesen.

Jörg Riebartsch kommentiert

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Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/2988296/ostthueringer-zeitung-joerg-riebartsch-kommentiert-webfehler-beim-mindestlohn, Autor siehe obiger Artikel.

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