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Christoph Gusy, Verfassungsrechtler, ist für ein rechtliches Vorgehen gegen Pegida-Mitglieder: Die Polizei hätte den Galgen nicht dulden müssen!
Datum: Mittwoch, dem 14. Oktober 2015
Thema: Thüringen News


Christoph Gusy zu Pegida:

Bielefeld (ots) - Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.

Symbolisch einen Galgen für Politiker mitzuführen, könne rechtlich als Bedrohung oder Landfriedensbruch geahndet werden, sagte er der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwochsausgabe).

Die Polizei hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen.

Ein Verbot der gesamten Pegida-Bewegung hält Gusy, Professor an der Universität Bielefeld, dagegen nicht für geboten. Er könne nicht erkennen, dass die Radikalisierung bereits so weit fortgeschritten sei.

Sorge hat der Verfassungsrechtler um die demokratische Grundhaltung im Osten Deutschlands: In Teilen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg sei die Demokratie nicht mehr "fest in der Mitte der Gesellschaft verankert".

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3146828, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten.

Symbolisch einen Galgen für Politiker mitzuführen, könne rechtlich als Bedrohung oder Landfriedensbruch geahndet werden, sagte er der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Mittwochsausgabe).

Die Polizei hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen.

Ein Verbot der gesamten Pegida-Bewegung hält Gusy, Professor an der Universität Bielefeld, dagegen nicht für geboten. Er könne nicht erkennen, dass die Radikalisierung bereits so weit fortgeschritten sei.

Sorge hat der Verfassungsrechtler um die demokratische Grundhaltung im Osten Deutschlands: In Teilen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg sei die Demokratie nicht mehr "fest in der Mitte der Gesellschaft verankert".

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