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Die Aktion gegen die Gebietsreform in Thüringen startet doch: Trotz Klage der Landesregierung soll es ab März eine große Unterschriftensammlung geben!
Datum: Samstag, dem 21. Januar 2017
Thema: Thüringen News


Zur Gebietsreform in Thüringen:

Gera (ots) - Mit der Verfassungsklage gegen das Volksbegehren hat die Thüringer Landesregierung die Gegner der Gebietsreform nicht vom Hals.

Es werde mit Start im März eine große, landesweite Unterschriftensammlung geben, kündigte der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" gegenüber der Ostthüringer Zeitung an.

Der Verein mit Sitz in Hermsdorf (Landkreis Saale-Holzland-Kreis) hatte für den Antrag auf ein Volksbegehren weit über 40 000 gültige Unterstützer-Unterschriften beibringen können. Lediglich 5000 wären nötig gewesen.

Die Linke-geführte Landesregierung beschloss hingegen am 10. Januar, gegen das Volksbegehren zu klagen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte, aufgrund des Haushaltsvorbehalts in der Landesverfassung könne seine Regierung gar nicht anders, als den Verfassungsgerichtshof in Weimar anzurufen.

"Wir lassen uns aber nicht den Mund verbieten. Wenn die rot-rot-grüne Koalition die Bürger zur Gebietsreform nicht fragt, dann fragen wir sie eben", sagte Sabine Kraft-Zörcher, Vertrauensfrau der Initiative, der Ostthüringer Zeitung.

Das Ergebnis könne sich der Regierungschef "dann ganz ohne verfassungsrechtliche Zwänge anschauen".

Im Klartext heißt das: Ein richtiges Volksbegehren mit gesetzlich geregelten Folgen wird das nicht; die Initiatoren setzen allein auf die Wirkung einer großen Zahl.

Zum Volksentscheid, heißt es dazu, wäre es dieses Jahr so oder so nicht mehr gekommen. Die Zwangsphase für Gemeindezusammenschlüsse beginne aber schon Anfang November.

Insofern kann der Verein auch seine eigenen Regeln für die Sammlung aufstellen. Sie wird "Thüringer Bürgeraufruf" heißen und sich erneut gegen das vom Landtag bereits beschlossene Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wenden.

Ziel ist, die für reguläre Volksbegehren nötige Unterschriftenzahl von rund 200 000 zu schaffen. Und zwar innerhalb von vier Monaten, so wie es das Thüringer Gesetz für Volksbegehren vorschreibt. Auch die vollständige Angabe von Name und Adresse jedes Unterstützers soll beim "Bürgeraufruf" beachtet werden.

Ramelow bekräftigte mehrfach, es könne in der Debatte über die Gebietsreform nicht um das Ob gehen, sondern nur noch um das Wie. "Das kann er sich aber nicht aussuchen. Die Leute wollen sehr wohl über das Ob sprechen", sagte Kraft-Zörcher der Ostthüringer Zeitung.

Laut Vorschaltgesetz muss künftig jede Gemeinde dauerhaft mindestens 6.000 Einwohner vorweisen.

Das hat zur Folge, dass etwa drei Viertel der noch 843 politisch selbstständigen Gemeinden ihre Eigenständigkeit verlieren. Die Zahl der Landkreise wird etwa halbiert.

Pressekontakt:

Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 (0) 365 / 77 33 11 13
redaktion@otz.de

(Weitere interessante News zu Thüringen gibt es hier.)

(Ein Forum zu Thüringen gibt es hier.)

(Kleinanzeigen zu Thüringen gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zu Thüringen gibt es hier.)

(Videos zu Thüringen finden sich hier.)

Die Thüringer Gebietsreform und ihre Gegner | Exakt | MDR
(Youtube-Video, MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Standard-YouTube-Lizenz, 07.12.2016):

"Nach der geplanten Gebietsreform soll es in Thüringen nur noch acht statt 17 Landkreise geben. Viele Bürger und Kommunalpolitiker sind gegen die Fusionen. Zu Recht?"



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/3539058, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zur Gebietsreform in Thüringen:

Gera (ots) - Mit der Verfassungsklage gegen das Volksbegehren hat die Thüringer Landesregierung die Gegner der Gebietsreform nicht vom Hals.

Es werde mit Start im März eine große, landesweite Unterschriftensammlung geben, kündigte der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" gegenüber der Ostthüringer Zeitung an.

Der Verein mit Sitz in Hermsdorf (Landkreis Saale-Holzland-Kreis) hatte für den Antrag auf ein Volksbegehren weit über 40 000 gültige Unterstützer-Unterschriften beibringen können. Lediglich 5000 wären nötig gewesen.

Die Linke-geführte Landesregierung beschloss hingegen am 10. Januar, gegen das Volksbegehren zu klagen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erklärte, aufgrund des Haushaltsvorbehalts in der Landesverfassung könne seine Regierung gar nicht anders, als den Verfassungsgerichtshof in Weimar anzurufen.

"Wir lassen uns aber nicht den Mund verbieten. Wenn die rot-rot-grüne Koalition die Bürger zur Gebietsreform nicht fragt, dann fragen wir sie eben", sagte Sabine Kraft-Zörcher, Vertrauensfrau der Initiative, der Ostthüringer Zeitung.

Das Ergebnis könne sich der Regierungschef "dann ganz ohne verfassungsrechtliche Zwänge anschauen".

Im Klartext heißt das: Ein richtiges Volksbegehren mit gesetzlich geregelten Folgen wird das nicht; die Initiatoren setzen allein auf die Wirkung einer großen Zahl.

Zum Volksentscheid, heißt es dazu, wäre es dieses Jahr so oder so nicht mehr gekommen. Die Zwangsphase für Gemeindezusammenschlüsse beginne aber schon Anfang November.

Insofern kann der Verein auch seine eigenen Regeln für die Sammlung aufstellen. Sie wird "Thüringer Bürgeraufruf" heißen und sich erneut gegen das vom Landtag bereits beschlossene Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wenden.

Ziel ist, die für reguläre Volksbegehren nötige Unterschriftenzahl von rund 200 000 zu schaffen. Und zwar innerhalb von vier Monaten, so wie es das Thüringer Gesetz für Volksbegehren vorschreibt. Auch die vollständige Angabe von Name und Adresse jedes Unterstützers soll beim "Bürgeraufruf" beachtet werden.

Ramelow bekräftigte mehrfach, es könne in der Debatte über die Gebietsreform nicht um das Ob gehen, sondern nur noch um das Wie. "Das kann er sich aber nicht aussuchen. Die Leute wollen sehr wohl über das Ob sprechen", sagte Kraft-Zörcher der Ostthüringer Zeitung.

Laut Vorschaltgesetz muss künftig jede Gemeinde dauerhaft mindestens 6.000 Einwohner vorweisen.

Das hat zur Folge, dass etwa drei Viertel der noch 843 politisch selbstständigen Gemeinden ihre Eigenständigkeit verlieren. Die Zahl der Landkreise wird etwa halbiert.

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"Nach der geplanten Gebietsreform soll es in Thüringen nur noch acht statt 17 Landkreise geben. Viele Bürger und Kommunalpolitiker sind gegen die Fusionen. Zu Recht?"



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